Podologie am Lukas in Neuss
Unsere kassenzugelassene Praxis (alle gesetzlichen Krankenkassen) ist auf Behandlung von Patienten mit verschiedenen Grunderkrankungen spezialisiert.
- Behandlung von Patienten mit Diabetes mellitus uns seinen Folgeschäden am Fuß (DFS=diabetisches Fußsyndrom)
- Patienten mit einer Polyneuropathologie/Angiopathie
- Patienten mit neurologischen Erkrankungen (MS=Multiple Sklerose, Parkinson, Hemiparese, Apoplex)
- Patienten mit rheumatischen Erkrankungen
- Behandlung von antikoagulierten Patienten (Einnahme von Blutgerinnungshemmenden Medikamenten)
Aber auch Patienten, die keine Erkrankungen haben und Wert auf fachlich – medizinische Fußbehandlung legen, sind bei uns herzlich Willkommen.
Podologie = kommt aus dem Griechischen und bedeutet
„Podos“ für Fuß und „logo“ für Lehre- nicht ärztliche Heilkunde am Fuß. Der Podologe gehört zu den medizinischen Fachberufen und arbeitet eng mit Ärzten verschiedener Gebiete, der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie zusammen. Die Maßnahmen umfassen präventive (vorbeugende) und kurative (Bewahren und Behandeln) therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
- Anamnese mit Fußuntersuchung
- podologische Komplexbehandlung
- Behandlung convolutus (eingerollter ) und Ung. Incarnatus(eingewachsener) Nägel
- Unterstützende Behandlung bei Mykose Therapien (Pilzerkrankungen) und verdickten Nägel
- Orthonyxie Spangentherapie (Nagelkorrekturspange)
- Nagelprothetik (künstlicher Nagelersatz )
- Hyperkeratosebehandlung ( Abtragung von Hornhaut und Schwielen
- Behandlung von Clavi ( Hühneraugen) und Verruca ( Warzen)
- Behandlung von Rhagaden
- Druck und Reibungsschutz
- Schuh und Strumpfberatung
Allgemeine und individuelle Patientenberatung sowie Anleitung zur vorbeugenden Maßnahme, zur Pflege und Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Füße.
Preise
Grundlage für die Leistungserstattung sind die gültigen Abrechnungssätze der gesetzlichen Krankenkassen.
Für Patienten ohne gültige Heilmittelverordnung oder ärztliches Privatrezept entsteht eine Umsatzsteuerpflicht von 19% auf unsere Leistungen. Patienten mit einer Heilmittelverordnung tragen einen Eigenanteil in Höhe von 10% je Behandlung zzgl. einer Verordnungsgebühr in Höhe von € 10,- sofern nicht zuzahlungsbefreit.